AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Film & Photo – Thorsten Frank für Aufträge zu Filmproduktionen oder allgemein kreativer Arbeiten.

1. Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Filmproduktionen) zwischen dem Kunden und Film & Photo – Thorsten Frank die „Allgemeinen Geschäftsbedinungen“ (AGB).

(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss

(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Film & Photo – Thorsten Frank kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Film & Photo – Thorsten Frank ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(3) Angebote von Film & Photo – Thorsten Frank  in Prospekten, Anzeigen usw.  sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

3. Leistungsumfang

(1) Film & Photo – Thorsten Frank bietet folgende Leistungen an: Produktfilm Erstellung, Imagefilm Erstellung, Erklärvideo Erstellung, Werbevideo Erstellung, Hochzeitsvideo Erstellung, sonstige Film und Foto Produktionen.

(2) Film & Photo – Thorsten Frank erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Film & Photo – Thorsten Frank nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Film & Photo – Thorsten Frank zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Film & Photo – Thorsten Frank dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Film & Photo – Thorsten Frank schriftlich darauf hingewiesen hat.

4. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Reisekosten, Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  1. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  2. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

(3) Film & Photo – Thorsten Frank ist berechtigt, für Filmproduktionen und Aufträge eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

5. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Ist für die Leistung von Film & Photo – Thorsten Frank die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

(3) Bei Verzögerungen infolge von

  1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Film & Photo – Thorsten Frank nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  3. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(4) Soweit Film & Photo – Thorsten Frank ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Film & Photo – Thorsten Frank unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Film & Photo – Thorsten Frank keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

6. Abnahme

(1) Film & Photo – Thorsten Frank übergibt den Film nach Fertigstellung dem Auftraggeber als Downloadlink bereit. Der Kunde muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.

(2) Die Leistungen von Film & Photo – Thorten Frank gelten als abgenommen, wenn Film & Photo – Thorsten Frank die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

  1. Film & Photo – Thorten Frank und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  2. oder der Kunde die Filme oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt.

(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

7. Mitwirkungspflicht

(1) Der Kunde wird notwendige Produkte, für die Filmproduktion zur Verfügung stellen.

(2)  Ist die Benutzung von Räumen des Kunden zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Kunde Film & Photo – Thorsten Frank den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten.

8. Nutzungsrechte

(1) Bis zur Erfüllung der im Vertrag angegebene Ansprüche, bleibt die Leistung im Eigentum von Film & Photo – Thorsten Frank.

(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Film & Photo – Thorsten Frank über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

(3) Die von Film & Photo gelieferte Filme sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner vereinbarten Zwecke zur Verfügung.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Film & Photo – Thorsten Frank über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren.

9. Referenznachweise

Film & Photo – Thorsten Frank behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

10. Gewährleistung

(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Film & Photo – Thorsten Frank innerhalb von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Film & Photo – Thorsten Frank ausgebessert oder ausgetauscht. Film & Photo – Thorsten Frank behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(2) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

11. Haftung

Film & Photo – Thorsten Frank haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

13. Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten Daten durch Film & Photo – Thorsten Frank gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. 

(5) Film & Photo – Thorsten Frank weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken wie optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

14. Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz von Film & Photo – Thorsten Frank in Greding.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.

(Stand: Januar 2021)